FAQ

FAQ (Frequently Asked Questions / Häufig gestellte Fragen)

Was ist ein Einkommensschutzbrief?

Der Einkommensschutzbrief bietet Soforthilfe bei unfallbedingter Invalidität, bei schwerer Krankheit oder bei einem Krankenhausaufenthalt oder sichert für den Fall Ihrer Arbeitslosigkeit, bei Arbeitsunfähigkeit Zahlungsverpflichtungen ab, die Sie vor Abschluss des Vertrages eingegangen sind. Der Einkommensschutzbrief sichert ebenso Ihre vor Eintritt des Versicherungsfalls begründeten monatlich wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen (sonstige Finanzierungs-, Dienstleistungs-, Kauf- oder Versicherungsverträge), die nicht für Unterkunft, Heizung und die Bestreitung des Lebensunterhaltes im Sinne des § 20 Abs. 1 SGB II eingegangen werden (wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben). Im besten Fall erreichen Sie also durch die Leistungen aus dem Einkommensschutzbrief Ihr altes Nettogehalt.

Welche Begrenzung gibt es nach oben hin?

Die Versicherungsleistung ist auf maximal 1.500 Euro pro Monat beschränkt. Sofern der Versicherungsnehmer mehrere Versicherungsverhältnisse bei dem Versicherer hat, gilt insgesamt eine monatliche Maximierung der Versicherungsleistung auf 2.000 Euro.

Darf die Leistung aus dem Einkommensschutzbrief plus Arbeitslosengeld mein altes Nettogehalt übersteigen?

Die Einkommensschutzbriefleistung dient der Absicherung Ihrer Zahlungsverpflichtungen. Arbeitnehmer-Schutzbrief-Leistung und Arbeitslosengeld dürfen und können in der Addition das frühere Nettogehalt nicht übersteigen. Ansonsten entsteht eine Überversicherung. Ganz wichtig: Dieser Anteil wird durch den Versicherer im Leistungsfall nicht erstattet.

Wann würde der Versicherer von seinem Kündigungsrecht zum Monatsende Gebrauch machen? Und wären dann meine jahrelang eingezahlten Beiträge umsonst gezahlt?

Der Versicherer würde bei Missbrauch von seinem Kündigungsrecht zum Monatsende Gebrauch machen. Die Beiträge waren nicht umsonst. Sie dienen der Absicherung im Fall der Arbeitslosigkeit. In der Zeit der Beitragszahlung ist der Schutz der Versicherung der Gegenwert zum Beitrag.

Wie hoch ist die versicherte Leistung aus dem Einkommensschutzbrief?

Zwischen mindestens 50,- € und höchstens 1.500,- €.

Was ist im Versicherungsfall zu tun?

Die Leistungsbearbeitung erfolgt durch die Vertragsgesellschaft. Gerne helfen wir Ihnen bei der Abwicklung Ihres Leistungsanspruchs.

Mit welchem Alter kann der Einkommensschutzbrief abgeschlossen werden?

Mindesteintrittsalter ist 18 Jahre, Höchsteintrittsalter ist 67 Jahre. Es gilt das versicherungstechnische Alter (Aktuelles Jahr – Geburtsjahr = versicherungstechnisches Alter).

Wird die Leistung des Einkommensschutzbriefs auf mein Arbeitslosengeld angerechnet?

Nein, es erfolgt keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld (ALG I). Eine Anrechnung auf ALG II ist ebenso nicht gegeben, weil es sich bei der Leistung des Einkommensschutzbriefs um eine zweckbestimmte Einnahme handelt, die nicht dem Zweck der ALG II Leistung entspricht. Genauer: ALG II dient der Grundsicherung für Arbeitssuchende (im Sinne des § 20 Abs. 1 SGB II). Demgegenüber dient der Einkommensschutzbrief der Verpflichtung der monatlich wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen aus beispielsweise Finanzierungs-, Dienstleistungs-, Kauf- oder Versicherungsverträgen.

Warum kann der Versicherer jederzeit eine Beitragsanpassung vornehmen?

Die Erhöhung der Prämie erfolgt bei einer Schadensquote, die die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung gefährdet. Die Prämie wird zunächst für die neuen Versicherten angepasst.

Zählen Immobilienkredite zu den Ausschlusskriterien? In den Vertragsbedingungen zum Einkommensschutzbrief heißt es nämlich, dass „keine Leistung für täglichen Bedarf“ abgesichert ist. Mein Immobilienkredit zählt insofern zum täglichen Bedarf, als ich damit meine selbstgenutzte Immobilie abzahle.

Immobilienkredite sind mitversichert. Denn sie dienen nicht der Bestreitung des Lebensunterhaltes im Sinne des § 20 Abs. 1 SGB II, wofür das ALG II dient, nämlich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (im Sinne des § 20 Abs. 1 SGB II). Der Einkommensschutzbrief dient der Verpflichtung der monatlich wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen aus Finanzierungs-, Dienstleistungs-, Kauf- oder Versicherungsverträgen.

Kann auch ein abweichender Kontoinhaber eingetragen werden?

Nein, dies ist nicht möglich.

Was passiert, wenn ich aus der Kombination Krankengeld / Einkommensschutzbrief mehr Geld monatlich zur Verfügung hätte als mein derzeitiges Netto? Verfällt der Rest wegen ‚Bereicherungsverbot‘?

Die Bereicherungsfolge erfolgt erst ab einer Versicherung, die 30,- € am Tage überschreitet.

Wann und wie lange gibt es Geld?

Die versicherte Person muss aus einer Vollzeitbeschäftigung (sozialversicherungspflichtig) heraus während der Dauer der Versicherung unverschuldet arbeitslos werden, bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sein und Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II beziehen. Die „unverschuldete Arbeitslosigkeit“ ist Folge einer Kündigung des Arbeitgebers oder einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der vergleichsweisen Erledigung des Kündigungsschutz-Prozesses oder zur Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung. Allerdings muss der Versicherungsvertrag vor Kündigung bereits 3 Monate laufen (Wartezeit). Der Anspruch auf die monatliche Zahlung entsteht erstmals mit Ablauf von 30 Tagen nach Eintritt der unfreiwilligen Arbeitslosigkeit. Kurz: Wer zum 01.04. arbeitslos wird, der erhält ab dem 01.05. Leistungen (= seine versicherte Leistung) aus dem Einkommensschutzbrief für einen Zeitraum von 12 Monaten. Sobald Sie jedoch wieder 6 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und abermals arbeitslos werden sollten, beginnt der Leistungszeitraum von vorn.

Was ist, wenn ich als Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigen möchte?

Hierzu müssen Sie den Vertrag fristgemäß kündigen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängert sich immer stillschweigend weitere volle 12 Monate, soweit keine fristgemäße Kündigung von Ihnen vorliegt.

Wenn ich von meinem Arbeitgeber gekündigt werde, dann Leistungen durch den Einkommensschutzbrief beziehe, wieder einen Angestelltenverhältnis finde – welches vorerst ein Zeitvertrag ist -, besteht dann Anspruch auf Leistung durch den Einkommensschutzbrief? Stichwort Mehrfacharbeitslosigkeit.

Nein, nach einem Zeitarbeitsvertrag wird nicht geleistet. Gemäß „Versicherungsbedingungen für Arbeitslosigkeitsschutz Art. 3 (4)“ der Versicherungsbedingungen muss das Arbeitsverhältnis unbefristet sein.

Kann zwischen Versicherungsnehmer und versicherter Person unterschieden werden?

Der Versicherungsnehmer kann nur identisch sein mit der versicherten Person.