Glossar

Arbeitsunfähigkeit (AU):

Eine versicherte AU liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer infolge einer ärztlich nachgewiesenen Gesundheitsstörung nach Versicherungsbeginn vorübergehend außerstande ist, seine bisherige berufliche Tätigkeit in irgendeiner Weise auszuüben, sie auch nicht ausübt und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht.

Arbeitslosigkeit (ALO):

Eine versicherte Arbeitslosigkeit bei zuvor abhängig Beschäftigten liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer aus einer Vollzeitbeschäftigung heraus während der Dauer der Versicherung unverschuldet arbeitslos wird, keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet  ist und sich aktiv um Arbeit bemüht.

Ausschlussklausel:

Ausgeschlossen sind Erkrankungen, welche 12 Monate vor Vertragsabschluss ärztlich behandelt wurden oder der versicherten Person bei Vertragsabschluss bekannt waren und die innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsabschluss in ursächlichem Zusammenhang zu einem Leistungsfall stehen. Eine detaillierte Übersicht der betroffenen Erkrankungen können den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) entnommen werden.

Wartezeit:

Die Wartezeit ist der Zeitraum zwischen Datum des Versicherungsbeginns und dem Wirksamwerden des Versicherungsschutzes und beträgt nur für den Baustein Arbeitslosigkeit 3 Monate.

Karenzzeit: 

Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen Beginn des Versicherungsfalles und dem Einsetzen der Pflicht zur Zahlung der Versicherungsleistung für den Versicherer.

Leistungsempfänger:

Alle Versicherungsleistungen werden zugunsten des angegebenen Kundenkontos gezahlt.

Versicherbare Personen:

Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Vollzeit (mindestens 15 Std./Woche). Selbstständige sind nicht versichert.